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Das Land Niedersachsen hat neue Bestimmungen zum Umgang mit dem Coronavirus veröffentlicht, die zum 24.02.2022 in Kraft getreten sind.
In der neuen Corona-Verordnung werden zahlreiche Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen, die sich auch positiv auf die Sportausübung auswirken. Hiernach gilt ab dem 24. Februar im kompletten Bereich einer Sportanlage im Innen- und Außenbereich (inklusive Duschen und Umkleiden) für alle Beteiligten (Spieler*innen, Trainer*innen, Funktionsteams, Schiedsrichter*innen) die 3G-Regelung.
Das heißt, dass auch nicht-immunisierte Personen wieder mit einem negativen Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen können.

Ab dem 4. März werden die Einschränkungen für die Sportausübung sogar ganz aufgehoben.
Dabei ist aber zu berücksichtigen: Der Landkreis Leer kann abweichende strengere Maßnahmen durch eine Allgemeinverfügung erlassen, die dann vor Ort zu befolgen sind. Diese Verfügungen werden wir stets im Auge behalten.

Die aktuellen Regeln in einer Übersicht: